Digitalisierung im Gesundheitswesen das elektronische Patientendossier

Bis 2020 wird das elektronische Patientendossier in der Schweiz flächendeckend eingeführt. In Basel läuft bereits der Testbetrieb. Was dürfen Patientinnen und Patienten davon erwarten?

Von Andreas Maeder

Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen beschäftigen uns seit Jahren. Im Sorgenbarometer 2018 der Credit Suisse machte das Thema «Gesundheit und Krankenkassen» sogar noch einmal einen deutlichen Sprung von 15 Prozentpunkten und belegt damit Platz 2 unter den grössten Sorgen der Schweizer Bevölkerung. Lediglich die Altersvorsorge stellt die grössere Sorge dar. In diesem Zusammenhang spielt auch das elektronische Patientendossier eine wichtige Rolle. Natürlich ist dieser Digitalisierungsschritt mit Kosten verbunden; gleichzeitig ergeben sich aber enorme Sparpotenziale, unter anderem durch die damit verbundene Zeitersparnis und die Vermeidung von Doppeluntersuchungen. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vorteile:

 

  • Höhere Behandlungsqualität und mehr Sicherheit aufgrund klarer Datenlage
  • Daraus resultierend weniger Fehldiagnosen und bessere Therapieerfolge
  • Dokumente auch für Patientinnen und Patienten jederzeit einsehbar
  • Mehr Transparenz bezüglicher aktueller und vergangener Behandlungen
  • Wichtige Informationen bei Notfällen sofort verfügbar
  • Höhere Gesundheitskompetenz und Mitverantwortung für Patientinnen und Patienten

Was ist das elektronische Patientendossier?

Beim elektronischen Patientendossier (EPD) handelt es sich um eine Sammlung persönlicher Dokumente mit Gesundheitsinformationen. 2020 wird es in der Schweiz flächendeckend eingeführt. Dies bedeutet konkret, dass alle Spitäler verpflichtet sein werden, die Eröffnung eines EPDs anzubieten. Pflegeheime haben noch zwei Jahre länger Zeit für die Umsetzung. Das letzte Wort bleibt bei der Patientin oder beim Patienten. Sie oder er entscheidet alleine, ob ein EPD angelegt wird oder nicht.

Damit ein Dokument im Patientendossier abgelegt wird, muss es als «behandlungsrelevant» gelten. Das heisst, eine behandelnde Gesundheitsfachperson geht davon aus, dass es für die nächsten Schritte und involvierten Personen wichtige Informationen enthält. Ein Beispiel: Der Austrittsbericht des Spitals wird im EPD erfasst, damit die Spitex-Fachkraft einsehen kann, worauf bei der Pflege zu achten ist. Im EPD enthalten sein können unter anderem Medikationslisten, Impfausweise, Röntgenbilder oder Hinweise auf bekannte Allergien. Patientinnen und Patienten können auch selbst Dokumente hinzufügen, die sie als bedeutsam betrachten, wie etwa ältere Befunde oder einen Organspenderausweis.

Patientendossier und Datenschutz

Gesundheitsbezogene Daten gehören für die meisten Menschen in den innersten Kreis der Privatsphäre. Entsprechend verwundert es nicht, dass im Zusammenhang mit einem elektronisch geführten und für andere Personen zugänglichen Dossier Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes laut werden. Der vermutlich wichtigste Punkt in diesem Zusammenhang: Das EPD ist für Patientinnen und Patienten freiwillig. Sie alleine entscheiden, ob es angelegt wird und wer Zugriff hat. Auch bei jedem enthaltenen Dokument kann festgelegt werden, wer Einsicht bekommen soll. Darüber hinaus können Patientinnen und Patienten Dokumente jederzeit selbst entfernen. Wer mit dem EPD arbeiten möchte, benötigt eine entsprechende Schulung und Zertifizierung. Vor allem gilt: Weder Versicherungen noch Arbeitgeber erhalten Einsicht in das EPD.

Basel-Stadt nimmt übrigens in der Deutschschweiz die Vorreiterrolle ein. Hier können Patientinnen und Patienten des Universitätsspitals seit Mitte August ein EPD eröffnen. Den Anfang machte Regierungsrat Lukas Engelberger, der für sich selbst das erste elektronische Patientendossier der Schweiz anlegte.