Öffentliche Urkunden und Beglaubigungen werden digital(er)

Administrative Erleichterung: Der Bundesrat treibt mit einer neuen Verordnung die Digitalisierung der öffentlichen Beurkundung voran.

Von Andreas Maeder

Kurz vor Ende des Jahres hat der Bundesrat einen Entscheid für die weitere Digitalisierung des Behörden- und Geschäftsverkehrs gefällt: Am 1. Februar tritt eine neue Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV) in Kraft.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Anpassungen in der Verordnung zielen darauf ab, den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Registerämtern zu fördern. Allerdings werden die Kantone nicht verpflichtet, elektronische Beurkundungen und Beglaubigungen einzuführen - also wird es weiter ein Nebeneinander mit Papierdokumente geben.
  • Künftig haben nicht mehr nur NotarInnen amtliche Befugnis zur Beurkundung, sondern beispielsweise auch GrundbuchverwalterInnen, Zivilstandsbeamte oder Mitarbeitende der Handelsregisterämter.

Signal pro Digitalisierung

Auch wenn die Verordnung die Kantone (noch) nicht zur Einführung elektronischer öffentlicher Beurkundungen verpflichtet, ist die grundsätzliche Stossrichtung zu begrüssen. Vor allem kann sie als Zeichen an die Kantone gesehen werden, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung künftig verstärkt genutzt werden sollen. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch die Feststellung des Bundesrats, dass es bei der Vernehmlassung der Verordnung kaum negative Rückmeldungen zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung gab - der Nutzen der elektronischen Urkunden und Beglaubigungen scheint bei beinahe allen Anspruchsgruppen unbestritten. Wir freuen uns auf ein digitales Jahr 2018!

Wussten Sie...?

Auch die Handelskammer beider Basel bietet verschiedene Dienstleistungen im Rahmen der Beglaubigung von Exportdokumenten an. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.